AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendbarkeit der AGB
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Die AGB regelt die Geschäftsbeziehung zwischen Dogwalker-Haan, vertreten durch Sabrina Tuma, Lortzingstr. 70, 40724 Hilden (nachfolgend: DWH) und der Tierhalterin/dem Tierhalter (nachfolgend: Tierhalter).
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Diese Bedingungen liegen allen Angeboten von DWH zugrunde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Tierhalters, denen hiermit ausdrücklich widersprochen wird, sind nur verbindlich, soweit sie von uns schriftlich anerkannt werden.
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Etwaige Änderungen dieser Geschäftsbedingungen haben gegenüber dem Tierhalter zu erfolgen. Wird diesen binnen vier (4) Wochen widersprochen, so gelten diese als genehmigt.
2. Inhalt und Zweck des Vertrages
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Der Dienstleistungsvertrag wird nach den Bedürfnissen des zu betreuenden Tieres im Ermessen des DWH ausgeübt. DWH erbringt seine Dienste gegenüber dem Tierhalter in der Form, dass das jeweilige Tier des Tierhalters betreut und/oder zu Gassigängen abgeholt wird (im Folgenden: die „Dienste“). Ein Spaziergang dauert mindestens 60 Minuten und längstens 90 Minuten an, es sei denn, dass es die Umstände (bspw. starkes Unwetter oder unvorhergesehene Probleme mit einem der Hunde) nicht zulassen. Näheres wird individuell vertraglich vereinbart.
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Der Tierhalter wird über den Transport und Haltung sowie die allgemeine Betreuung informiert und beraten; gleichzeitig informiert der Tierhalter DWH über Verhaltensweisen und Auffälligkeiten/Besonderheiten des Tieres.
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Der DWH behält sich vor, seine Dienste nach eigenem Ermessen abzubrechen, wenn die Umstände eine Weiterführung der Dienste DWH oder dem Tier unzumutbar er- scheinen lassen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Tier offensichtliche unvorhergesehene Verhaltensweisen aufzeigt, sich offensichtlich der körperliche Zustand verschlechtert oder er sich während der Erbringung der Dienste durch DWH verletzt hat. Abgebrochene Dienste werden nicht rückvergütet und nur in Ausnahmefällen kompensiert, soweit der Abbruch nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von DWH zurückzuführen ist.
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DWH verpflichtet sich das Tier Art- und Verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
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DWH ist nicht dazu verpflichtet das Tier von Zecken, Kletten und/oder Schmutz zu säubern.
3. Termine
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Einzelne Termine können persönlich, telefonisch oder per Email vereinbart werden. Sie gelten erst als vereinbart, wenn sie von DHW bestätigt wurden. Termine, die der Tierhalter nicht mindestens 48 Stunden im Voraus absagt, werden diesem in Rechnung gestellt.
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Die Termine beim Abovertrag mit einer monatlichen Pauschale stehen fest. Sollte der Tierhalter mit dem Tier verhindert, erkrankt oder abwesend sein, schmälert dies nicht die Kosten des Vertrages.
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An Feiertagen findet kein Gassiservice statt.
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Sollten Termine seitens DHW aufgrund Krankheit, Urlaub oder Fortbildung ausfallen, werden diese ausnahmslos zurückerstattet.
4.Honorar/Kosten/Bezahlung
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Der DWH hat für seine Dienste Anspruch auf Vergütung.
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Die Preise für die Dienste von DHW richten sich nach dem abgeschlossenen Vertrag und den darin aufgeführten Preisen.
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Die genannten Preise sind Festbeträge für eine festgelegte Betreuungszeit/Spaziergänge, inkl. der gesetzlichen MwSt. Die Beträge sind nach Vereinbarung am Monatsende zu überweisen oder bar zu zahlen. Abo-Verträge werden monatlich im Voraus bezahlt.
5. Mitwirkung des Tierhalters
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Während der Betreuungszeit durch DWH bleibt der Tierhalter ein solcher im Sinne des §833 BGB. Er versichert zudem, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist.
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Der Tierhalter weist durch Vorlage des Impfausweises nach, dass das zu betreuende Tier mindestens gegen Tollwut, Staupe, Leptospirose und Parvovirose geimpft ist und regelmäßig entwurmt wird. Eine Kopie des Nachweises in Form eines Impfpasses ist vorzulegen. Jede Erkrankung und jeder Verdacht auf eine Erkrankung des zu betreuenden Tieres ist ausdrücklich vom Tierhalter bekanntzugeben. Dies gilt ebenso wie eine bevorstehende Läufigkeit.
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Für etwaige Schäden, die durch Unterlassungen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Tierhalter (z.B. Behandlungskosten anderer Hunde).
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Der Tierhalter gibt Auskunft über Besonderheiten im Sozialverhalten des Tieres, ins- besondere Leinenaggression und Sozialunverträglichkeit, Jagdtrieb und Ängstlichkeit, eine etwaige Läufigkeit, Krankheiten und evtl. Auflagen des Ordnungs- bzw. Veterinäramtes (wie z.B. Maulkorbpflicht und Leinenzwang).
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Im Falle eines Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht ist DWH berechtigt, den Vertrag jederzeit fristlos zu kündigen.
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Der Tierhalter versichert, dass das Tier steuerlich angemeldet ist und über ein Mindestmaß an Gehorsam sowie Umweltsozialisierung verfügt. Evtl. hierdurch entstehende Bußgelder trägt der Tierhalter.
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Das Tier des Tierhhalters wird auf den Spaziergängen nur abgeleint, wenn dies vertraglich vereinbart wurde (dies wird im Vertrag angekreuzt und schriftlich vermerkt). DWH haftet nicht für die daraus entstehenden Risiken. Sollte DWH aus eigener Erfahrung und Einschätzungen des Tieres vom Freilauf ohne Leine absehen, wird der Hund nur an der Leine bzw. Schleppleine auf den Gassigängen mitgeführt.
6. Tierärztliche Versorgung
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Der DWH wird ermächtigt, im Falle eines Unfalls oder Erkrankung des in Obhut gegebenen Tieres, einen Tierarzt seiner Wahl mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung zu beauftragen. In diesem Falle wird der Tierhalter unverzüglich informiert.
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Der DWH wird ermächtigt im Namen und auf Rechnung des Tierhalters weiterbehandelnde Fachkliniken mit der Tierärztlichen Versorgung zu beauftragen, sollte dies aus dem Befund der Tierarztpraxis erforderlich sein.
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Sollte DWH für Heilbehandlungen in kostenmäßige Vorleistung treten, stellt der Tierhalter DWH von allen anfallenden Kosten frei, auch wenn er die Vornahme ablehnt oder diese selber nicht hätte ausführen lassen.
7. Vertraulichkeit/Datenschutz
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Der DWH behandelt die persönlichen Daten des Tierhalters vertraulich.
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Der DWH führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Akten nicht zu. Eine Herausgabe kann nicht verlangt werden.
8. Veröffentlichung und Verwendung von Fotos
Fotos des zu betreuenden Tieres, die während der Betreuung entstehen, können auf der Homepage und auf Socialmedia (Facebook und Instagram), sowie für Werbemaßnahmen veröffentlicht werden. Der Tierhalter kann der Veröffentlichung jedoch widersprechen. Ein solcher Widerspruch hat schriftlich zu erfolgen.
9. Rücktritt und Kündigung
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Der DWH kann jederzeit kündigen, wenn sich der Tierhalter nicht vertragsmäßig verhält.
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Ein Recht zur sofortigen Kündigung oder zum sofortigen Rücktritt besteht insbesondere auch dann, wenn der Tierhalter sein Tier nicht art- bzw. verhaltensgerecht behandelt und das Tier zu Schaden kommt oder kommen kann. Im Falle der Kündigung haftet der Tierhalter für den hierdurch entstanden Schaden und erbrachte Aufwendungen des DWH. Bereits geleistete Vergütungen werden nicht erstattet.
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Bei fortlaufender und regelmäßiger Betreuung ist der Vertrag innerhalb von 4 Wochen zum Ende des jeweiligen laufenden Monats zu kündigen. Die Betreuung läuft innerhalb der gekündigten letzten Wochen wie gewohnt, auch wenn der Tierhalter diese Termine nicht mehr nutzt. Bei unvorhergesehenen Notfällen (z.B. schweres Erkranken oder Tod des Tieres) wird keine Gebühr erhoben und der Vertrag erlischt unverzüglich bei Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung.
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Bei Ausfällen aufgrund Erkrankungen (Brüche, Krankenhausaufenthalte, akute Krankheiten, höherer Gewalt usw.) oder Urlaub (mit Ankündigung von min. 4 Wochen im Vorfeld) von DWH kann kein Schadensersatz des Auftraggebers geltend gemacht werden.
10. Haftungen
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DWH ist im Rahmen einer Tierhüter- bzw. Tierhaftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden abgesichert.
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Der DWH haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DWH nur für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schadens begrenzt.
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DWH haftet nicht für Schäden an den betreuten Hunden, soweit diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln entstanden sind.
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DWH haftet nicht für Schäden, die vom Tierhalter oder dessen Tier verursacht werden.
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Sollte ein Tier trotz sorgfältiger Inobhutnahme entweichen, wird der Tierhalter unverzüglich benachrichtigt. Gegebenenfalls wird auch die Polizei und die benachbarten Tierheime benachrichtigt und die Suche nach dem Hund aufgenommen. Für unverschuldetes Entweichen des Tieres, sowie Schäden, die dadurch entstehen sowie gesundheitliche Folgen wird keine Haftung übernommen.
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DWH übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, insbesondere auch mit anderen Tieren, Toben und Spazierengehen im Freiland nicht auszuschließen sind.
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Sollte DWH auf Wunsch des Tierhalters läufige Hündinnen betreuen, so übernimmt DWH für den Fall des Deckaktes keine Haftung.
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Der Tierhalter versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für das mitgeführte Tier besteht und belegt diese bei Vertragsabschluss mit einer Kopie.
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Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die an Fahrzeugen, Fahrzeuginneneinrichtungen, anderen Personen, Hundebetten und Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe und auch dann, wenn die vorhandene Tierhalterhaftpflichtversicherung den Schaden nicht übernimmt.
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Sollte vertraglich ein Abhol- und Bringservice mit „Schlüsselübergabe“ vereinbart sein, so haftet DWH nicht für Schäden, die hierdurch oder in dessen Rahmen entstehen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch DHW verursacht wurden. Der Schlüsselverlust ist ebenfalls versichert.
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Geltungsbereich
Mit Zustandekommen des Vertrages akzeptiert der Tierhalter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen ist Langenfeld.
13. . Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ungültig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Betreuungsvertrags insgesamt nicht tangiert.